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Wer sind wir?
Das Europäische Kommittee für Kinder Inhaftierter Eltern
(EUROCHIPS) ist ein europaweites Netzwerk, das im Jahr 2000 ins
Leben gerufen wurde. Ziel ist es für Kinder zu arbeiten, die
durch die Inhaftierung eines Elternteils von diesem getrennt wurden.
Innerhalb der EU werden jährlich beinahe 500 000 Kinder durch
Inhaftierung von einem Elternteil getrennt; manchmal verbüßen
beide Eltern eine Haftstafe. Jedoch sind sich nur wenige voll und
ganz über die Auswirkungen auf die frühe Entwicklungsphase
des Kindes bewußt, die durch die Inhaftierung eines Elternteils
ausgelöst werden können. Trennungen dieser Art können
Kinder bereits in sehr frühem Alter treffen, besonders in Ländern
und Gegenden, in denen es Kleinkindern nach dem ersten Lebensjahr
nicht mehr erlaubt ist, bei ihren inhaftierten Müttern zu bleiben
wie beispielsweise in Schweden, Irland und Schottland. Hinzu kommen
eventuelle geographische oder finanzielle Hindernisse, aber auch
psychologische Schwierigkeiten. Eine griechische Studie (1998) der
Universität in Saloniki machte klar, welche Ausmaße das
Stigma 'inhaftierte Mutter zu sein' annehmen kann. Eine große
Zahl weiblicher Gefangener in Athen beispielsweise war versucht,
die Tatsache 'Mutter zu sein und Kinder zu haben' zu verstecken;
einige gingen sogar soweit, Photos ihrer Kinder zu zerreißen.
Was tun wir?
Mit Unterstütztung der Bernard
van Leer Foundation in den Niederlanden versucht EUROCHIPS über
die Situation von Kindern inhaftierter Eltern aufzuklären und
Barrieren zu überwinden. Dazu hat EUROCHIPS ein Netzwerk aus
Experten geschaffen, die in Haftanstalten oder Einrichtungen - der
Kinder - und Familienhilfe arbeiten. Ziel ist es, neue Ansätze,
Denkweisen, Aktions- und Interaktionswege bei Problemen zu etablieren,
von denen Kinder Inhaftierter betroffen sind.
EUROCHIPS tut dies folgendermaßen:
das Kommittee
vertritt die Interessen der Kinder inhaftierter Eltern;
das
Kommittee sensibilisiert die Öffentlichkeit, Justizbeamte,
Richter, MitarbeiterInnen der Jugend- und Familienhilfe sowie die
entsprechenden Organisationen und Verwaltungsbehörden;
das
Kommittee bringt ein Handbuch über Praktiken und Erfahrungen
verschiedener EU-Länder heraus;
das
Kommittee schafft ein Forschungs- und Informationszentrum,
das u.a.:
- präzisere Statistiken über die Zahl der betroffenen
Kinder liefern soll;
- kurz- und langfristige Auswirkungen auf Entwicklung und Sozialisierung
des Kindes aufzeigen soll, die durch die Inhaftierung eines Elternteils
hervorgerufen werden;
- den Einfluss der Inhaftierung eines Elternteils auf die Unterbringung
des Kindes ermitteln soll: Sozialeinrichtungen in den Ländern
der europäischen Gemeinschaft kümmern sich jährlich
um 500 000 Minderjährige - wieviele davon besitzen einen inhaftierten
Elternteil ? - wurde das Kind vor oder nach Inhaftierung des Elternteils
in einem Heim untergebracht?
- die Wechselbeziehung zwischen schwächer werdenen Familienbanden
während der Inhaftierung und Rückfälligkeit untersuchen
soll.
Das Kommittee hat einen Vorschlagskatalog erarbeitet für
EU-Mitgliedsstaaten sowie für die zuständigen europäischen
Kommissionen:
Der Vorschlags- und Forderungskatalog sieht im einzelnen so aus
:
A. Averbesserung von Besuchereinrichtungen innerhalb der
Haftanstalten vor allem die Förderung der Einrichtung spezieller,
kinderfreundlicher Besucherbereiche in allen Haftanstalten.
B. Erleichterung des Kontakts und der Kommunikation zwischen
Kind und Elternteil : Förderung von Programmen die die Beziehung
zwischen Kind und inhaftiertem Elternteil unterstützen. Berücksichtigung
erschwerender Umstände die durch finanzielle Probleme, Konfliktsituationen
innerhalb der Familie oder durch Inhaftierung beider Elternteile
hervorgerufen werden.
Bereitstellung von Telefonkarten und allen anderen modernen Koommunikationsmitteln
um so den fehlenden direkten physischen Kontakt auszugleichen, der
vor allem dann entsteht, wenn die Eltern nicht im Land, in dem ihre
Kinder leben, inhaftiert sind.
C. Zurfügungstellung von Mitteln damit Eltern ihren
elterlichen Pflichten nachzukommen können ; Berücksichtigun
der elterlichen Pflichten bereits zum Zeitpunkt der Inhaftierung
wie auch bei allen späteren Maßnahmen.
Anwendung von Disziplinarmaßnahmen und Strafvollzugsalternativen
außerhalb des Strafvollzugs in allen möglichen Fällen
wenn diese mit der Verurteilung vereinbar sind.
D. Förderung von Forbildungsangeboten in allen Berufsgruppen,
die mit Kindern inhaftierter Eltern in Berührung kommen ;
Sicherstellen daß Fragen zu Kindern und Familie in allen Etappen
der Ausbildungsprogramme für das Personal von Strafvollzugsanstalten,
eingeschlossen sind ;
Entwicklung von Koordinationsmechanismen zwischen sozialen Einrichtungen
der Haftanstalt und staatlichen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
E. Störungen, die durch die Inhaftierung eines Elternteils
bei einem Kind ausgelöst werden können, auf ein Minimum
senken.
Aufrechterhaltung des Lebenszusammenhanges des Kindes soweit dies
möglich ist ;
Entwicklung und Förderung von Programmen, die Hilfestellung
bei Trennungsfragen leisten und darauf vorbereiten wie mit Trennungserfahrungen
umzugehen ist.
Kurzer geschichtlicher Hintergrund von
EUROCHIPS
Dank einer Gemeinschaftsinitiative des Vereins Relais Enfants Parents
in Frankreich und der Bernard van Leer Foundation in den Niederlanden
wurde EUROCHIPS im Jahre 2000 gegründet. Vorausgegangen waren
eine Reihe internationaler Workshops in Brüssel, Marseille,
Barcelona, Heerhugowaard (Niederlande) und in Rom sowie eine Studienreise
nach (London) und zwei internationale Konferenzen in Paris und Brüssel.
Anläßlich der Brüssler Konferenz 1997 stellte das
Kommittee einen Bericht über die Lage von Kindern von Haftinsassen
in acht westeuropäischen Ländern vor. EUROCHIPS hat ein
Büro im Pariser Vorort Montrouge und wird von zwei Programmkoordinatoren
geleitet. Heute ist das Kommittee in fünf europäischen
Ländern tätig. Mitglieder des Kommittees sind sowohl Vereine
als auch Einzelpersonen :
Frankreich: die Fédération des Relais Enfants Parents
wird geleitet von Alain Bouregba, Psychoanalytiker und Autor einer
Reihe themenspezifischer Veröffentlichungen: "De la rupture
au maintien des liens" (1991) sowie "La parentalité
face à l'épreuve de l'incarcération" im
Gemeinschaftswerk "Les Liens familiaux à l'épreuve
du pénal" (2002). In Frankreich ist der Verein in 26
Haftanstalten tätig und berät Gefängnisverwaltungen
sowie Abteilungen des Justizministeriums.
Italien: Relais - Bambini Senza Sbarre/ Gruppo Carcere Mario Cuminetti
in Mailand; Giovanni Biondi, Psychologe und Autor von "Lo sviluppo
del bambino in carcere" (1994).
Belgien: Relais Enfants Parents Belgique ist derzeit in sieben Haftanstalten
aktiv; Marie-Hélène Sauveur ist Kinderärztin
im Office de la Naissance et de l'Enfance (O.N.E.)
in Lüttich.
Großbritannien: Federation
of Prisoners' Families Support Groups, 75 Organisationen mit
Vollmitgliedschaft sowie 50 weitere unterstützende Organisationen,
von denen die meisten Gefängnisbesuchszentren und Familienfördergruppen
sind. Dazu zählen auch Strafreformorganisationen, öffentliche
Einrichtungen sowie Einzelpersonen.
Niederlande: Ria Wolleswinkel, Jura-Professor an der Universität
Maastricht; Bernadette van Dam, Haftanstaltsdirektorin in Amsterdam.
Welche Initiativen wollen wir fördern?
Wenn EUROCHIPS auch keine Aktivitäten für Kinder Inhaftierter
direkt vorort finanziert kann, unterstützt das Kommittee doch
angewandte Forschung Workshops sowie Seminare und fördert Initiativen,
die die spezifischen Bedürfnisse der Zielgruppe berücksichtigen
sollen. Was beispielsweise passiert mit Kleinkindern, deren Eltern
inhaftiert werden? Häufig erleben Kinder die Verhaftung als
Augenzeuge. Was mit ihnen in einer solchen Situation konkret geschehen
soll, dafür haben Polizeibeamte selten eine Ausbildung erhalten;
oft werden Ad-hoc-Lösungen improvisiert. In Amsterdam werden
dank eines Pilotprojekts Polizei und Verwandte über eine 24
Stunden-Hotline mit einer Noteinheit in Verbindung gesetzt, die
die entsprechenden Jugendhilfeeinrichtungen kontaktiert und sicherstellt,
daß das Kind so lange versorgt ist, bis eine bessere Lösung
gefunden wurde. In Frankreich hat der Verein Relais Enfants Parents
in manchen Vollzugsanstalten spezifische Besucherzonen eingerichtet,
in denen Kinder und Eltern in einer kinderfreundlichen Umgebung
Zeit miteinander verbringen können. In den Niederlanden können
Mütter die Wochenenden mit ihren Kindern (bis zum Alter von
14 Jahren) in einer halboffenen Haftanstalten verbringen. Im Holloway-Gefängnis
in Großbritannien haben inhaftierte Mütter Zugang zu
einem Schwimmbad, in dem sie mit ihren Kindern während der
Besuchszeit schwimmen können. In Holloway hat dies den Kontakt
zwischen Müttern und Kindern erleichtert, die Erstellung eines
vertrauteren Umgangs gefördert und den Streßpegel bei
Kindern gelindert. Dank des Vereins Relais-Bambini Senza Sbarre
können Mütter im San Vittore-Gefängnis in Mailand,
Spielzeuge und Kleider für ihre Kinder herstellen, und so symbolisch
an der Wiederherstellung der Eltern-Kind-Bindung arbeiten. Diese
Workshops dienen aber auch als Gesprächsforen für Mütter,
um Erfahrungen über die Begegnung mit Kindern auszutauschen.
Sie sollen diesen Frauen helfen, ihre Elternidentität wieder
zu stärken.
Dies sind nur einige Beispiele, die EUROCHIPS mit ihrem europäischen
Netzwerk auf europäischer, nationaler wie auch lokaler Ebene
fördern will. Durch die Zusammenarbeit von Personen und Organisationen,
die über vielfältige und unterschiedliche Erfahrungen
verfügen, entsteht ein fruchtbarer Boden für interdisziplinäre
Forschungsarbeiten sowie Vergleichsanalysen. Im Jahre 2004 wird
auf Initiative der Fédération des Relais Enfants Parents
eine 'Europäischen Konferenz über Kinder inhaftierter
Eltern in Strassburg stattfinden, an der sich EUROCHIPS beteiligen
wird.
Unsere Botschaft ist klar: das Kind und dessen Interessen stehen
im Mittelpunkt der Aktion von EUROCHIPS. Es ist das Recht des Kindes,
die Wahrheit über die Inhaftierung seiner Eltern zu erfahren.
Und vor allem müssen Kinder in der Lage sein, eine Bindung
zu beiden Eltern aufrecht zu erhalten so wie es die UN-Konvention
zum Recht des Kindes aus dem Jahr 1989 sowie die Europäische
Grundrechtscharta aus dem Jahr 2000 vorsehen.
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