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Wer sind wir?

Das Europäische Kommittee für Kinder Inhaftierter Eltern (EUROCHIPS) ist ein europaweites Netzwerk, das im Jahr 2000 ins Leben gerufen wurde. Ziel ist es für Kinder zu arbeiten, die durch die Inhaftierung eines Elternteils von diesem getrennt wurden. Innerhalb der EU werden jährlich beinahe 500 000 Kinder durch Inhaftierung von einem Elternteil getrennt; manchmal verbüßen beide Eltern eine Haftstafe. Jedoch sind sich nur wenige voll und ganz über die Auswirkungen auf die frühe Entwicklungsphase des Kindes bewußt, die durch die Inhaftierung eines Elternteils ausgelöst werden können. Trennungen dieser Art können Kinder bereits in sehr frühem Alter treffen, besonders in Ländern und Gegenden, in denen es Kleinkindern nach dem ersten Lebensjahr nicht mehr erlaubt ist, bei ihren inhaftierten Müttern zu bleiben wie beispielsweise in Schweden, Irland und Schottland. Hinzu kommen eventuelle geographische oder finanzielle Hindernisse, aber auch psychologische Schwierigkeiten. Eine griechische Studie (1998) der Universität in Saloniki machte klar, welche Ausmaße das Stigma 'inhaftierte Mutter zu sein' annehmen kann. Eine große Zahl weiblicher Gefangener in Athen beispielsweise war versucht, die Tatsache 'Mutter zu sein und Kinder zu haben' zu verstecken; einige gingen sogar soweit, Photos ihrer Kinder zu zerreißen.


Was tun wir?

Mit Unterstütztung der Bernard van Leer Foundation in den Niederlanden versucht EUROCHIPS über die Situation von Kindern inhaftierter Eltern aufzuklären und Barrieren zu überwinden. Dazu hat EUROCHIPS ein Netzwerk aus Experten geschaffen, die in Haftanstalten oder Einrichtungen - der Kinder - und Familienhilfe arbeiten. Ziel ist es, neue Ansätze, Denkweisen, Aktions- und Interaktionswege bei Problemen zu etablieren, von denen Kinder Inhaftierter betroffen sind.

EUROCHIPS tut dies folgendermaßen:

das Kommittee vertritt die Interessen der Kinder inhaftierter Eltern;

das Kommittee sensibilisiert die Öffentlichkeit, Justizbeamte, Richter, MitarbeiterInnen der Jugend- und Familienhilfe sowie die entsprechenden Organisationen und Verwaltungsbehörden;

das Kommittee bringt ein Handbuch über Praktiken und Erfahrungen verschiedener EU-Länder heraus;

das Kommittee schafft ein Forschungs- und Informationszentrum, das u.a.:
- präzisere Statistiken über die Zahl der betroffenen Kinder liefern soll;
- kurz- und langfristige Auswirkungen auf Entwicklung und Sozialisierung des Kindes aufzeigen soll, die durch die Inhaftierung eines Elternteils hervorgerufen werden;
- den Einfluss der Inhaftierung eines Elternteils auf die Unterbringung des Kindes ermitteln soll: Sozialeinrichtungen in den Ländern der europäischen Gemeinschaft kümmern sich jährlich um 500 000 Minderjährige - wieviele davon besitzen einen inhaftierten Elternteil ? - wurde das Kind vor oder nach Inhaftierung des Elternteils in einem Heim untergebracht?
- die Wechselbeziehung zwischen schwächer werdenen Familienbanden während der Inhaftierung und Rückfälligkeit untersuchen soll.


Das Kommittee hat einen Vorschlagskatalog erarbeitet für EU-Mitgliedsstaaten sowie für die zuständigen europäischen Kommissionen:

Der Vorschlags- und Forderungskatalog sieht im einzelnen so aus :

A. Averbesserung von Besuchereinrichtungen innerhalb der Haftanstalten vor allem die Förderung der Einrichtung spezieller, kinderfreundlicher Besucherbereiche in allen Haftanstalten.

B. Erleichterung des Kontakts und der Kommunikation zwischen Kind und Elternteil : Förderung von Programmen die die Beziehung zwischen Kind und inhaftiertem Elternteil unterstützen. Berücksichtigung erschwerender Umstände die durch finanzielle Probleme, Konfliktsituationen innerhalb der Familie oder durch Inhaftierung beider Elternteile hervorgerufen werden.
Bereitstellung von Telefonkarten und allen anderen modernen Koommunikationsmitteln um so den fehlenden direkten physischen Kontakt auszugleichen, der vor allem dann entsteht, wenn die Eltern nicht im Land, in dem ihre Kinder leben, inhaftiert sind.

C. Zurfügungstellung von Mitteln damit Eltern ihren elterlichen Pflichten nachzukommen können ; Berücksichtigun der elterlichen Pflichten bereits zum Zeitpunkt der Inhaftierung wie auch bei allen späteren Maßnahmen.
Anwendung von Disziplinarmaßnahmen und Strafvollzugsalternativen außerhalb des Strafvollzugs in allen möglichen Fällen wenn diese mit der Verurteilung vereinbar sind.

D. Förderung von Forbildungsangeboten in allen Berufsgruppen, die mit Kindern inhaftierter Eltern in Berührung kommen ;
Sicherstellen daß Fragen zu Kindern und Familie in allen Etappen der Ausbildungsprogramme für das Personal von Strafvollzugsanstalten, eingeschlossen sind ;
Entwicklung von Koordinationsmechanismen zwischen sozialen Einrichtungen der Haftanstalt und staatlichen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

E. Störungen, die durch die Inhaftierung eines Elternteils bei einem Kind ausgelöst werden können, auf ein Minimum senken.
Aufrechterhaltung des Lebenszusammenhanges des Kindes soweit dies möglich ist ;
Entwicklung und Förderung von Programmen, die Hilfestellung bei Trennungsfragen leisten und darauf vorbereiten wie mit Trennungserfahrungen umzugehen ist.

Kurzer geschichtlicher Hintergrund von EUROCHIPS

Dank einer Gemeinschaftsinitiative des Vereins Relais Enfants Parents in Frankreich und der Bernard van Leer Foundation in den Niederlanden wurde EUROCHIPS im Jahre 2000 gegründet. Vorausgegangen waren eine Reihe internationaler Workshops in Brüssel, Marseille, Barcelona, Heerhugowaard (Niederlande) und in Rom sowie eine Studienreise nach (London) und zwei internationale Konferenzen in Paris und Brüssel. Anläßlich der Brüssler Konferenz 1997 stellte das Kommittee einen Bericht über die Lage von Kindern von Haftinsassen in acht westeuropäischen Ländern vor. EUROCHIPS hat ein Büro im Pariser Vorort Montrouge und wird von zwei Programmkoordinatoren geleitet. Heute ist das Kommittee in fünf europäischen Ländern tätig. Mitglieder des Kommittees sind sowohl Vereine als auch Einzelpersonen :

Frankreich: die Fédération des Relais Enfants Parents wird geleitet von Alain Bouregba, Psychoanalytiker und Autor einer Reihe themenspezifischer Veröffentlichungen: "De la rupture au maintien des liens" (1991) sowie "La parentalité face à l'épreuve de l'incarcération" im Gemeinschaftswerk "Les Liens familiaux à l'épreuve du pénal" (2002). In Frankreich ist der Verein in 26 Haftanstalten tätig und berät Gefängnisverwaltungen sowie Abteilungen des Justizministeriums.

Italien: Relais - Bambini Senza Sbarre/ Gruppo Carcere Mario Cuminetti in Mailand; Giovanni Biondi, Psychologe und Autor von "Lo sviluppo del bambino in carcere" (1994).

Belgien: Relais Enfants Parents Belgique ist derzeit in sieben Haftanstalten aktiv; Marie-Hélène Sauveur ist Kinderärztin im Office de la Naissance et de l'Enfance (O.N.E.) in Lüttich.

Großbritannien: Federation of Prisoners' Families Support Groups, 75 Organisationen mit Vollmitgliedschaft sowie 50 weitere unterstützende Organisationen, von denen die meisten Gefängnisbesuchszentren und Familienfördergruppen sind. Dazu zählen auch Strafreformorganisationen, öffentliche Einrichtungen sowie Einzelpersonen.

Niederlande: Ria Wolleswinkel, Jura-Professor an der Universität Maastricht; Bernadette van Dam, Haftanstaltsdirektorin in Amsterdam.


Welche Initiativen wollen wir fördern?

Wenn EUROCHIPS auch keine Aktivitäten für Kinder Inhaftierter direkt vorort finanziert kann, unterstützt das Kommittee doch angewandte Forschung Workshops sowie Seminare und fördert Initiativen, die die spezifischen Bedürfnisse der Zielgruppe berücksichtigen sollen. Was beispielsweise passiert mit Kleinkindern, deren Eltern inhaftiert werden? Häufig erleben Kinder die Verhaftung als Augenzeuge. Was mit ihnen in einer solchen Situation konkret geschehen soll, dafür haben Polizeibeamte selten eine Ausbildung erhalten; oft werden Ad-hoc-Lösungen improvisiert. In Amsterdam werden dank eines Pilotprojekts Polizei und Verwandte über eine 24 Stunden-Hotline mit einer Noteinheit in Verbindung gesetzt, die die entsprechenden Jugendhilfeeinrichtungen kontaktiert und sicherstellt, daß das Kind so lange versorgt ist, bis eine bessere Lösung gefunden wurde. In Frankreich hat der Verein Relais Enfants Parents in manchen Vollzugsanstalten spezifische Besucherzonen eingerichtet, in denen Kinder und Eltern in einer kinderfreundlichen Umgebung Zeit miteinander verbringen können. In den Niederlanden können Mütter die Wochenenden mit ihren Kindern (bis zum Alter von 14 Jahren) in einer halboffenen Haftanstalten verbringen. Im Holloway-Gefängnis in Großbritannien haben inhaftierte Mütter Zugang zu einem Schwimmbad, in dem sie mit ihren Kindern während der Besuchszeit schwimmen können. In Holloway hat dies den Kontakt zwischen Müttern und Kindern erleichtert, die Erstellung eines vertrauteren Umgangs gefördert und den Streßpegel bei Kindern gelindert. Dank des Vereins Relais-Bambini Senza Sbarre können Mütter im San Vittore-Gefängnis in Mailand, Spielzeuge und Kleider für ihre Kinder herstellen, und so symbolisch an der Wiederherstellung der Eltern-Kind-Bindung arbeiten. Diese Workshops dienen aber auch als Gesprächsforen für Mütter, um Erfahrungen über die Begegnung mit Kindern auszutauschen. Sie sollen diesen Frauen helfen, ihre Elternidentität wieder zu stärken.

Dies sind nur einige Beispiele, die EUROCHIPS mit ihrem europäischen Netzwerk auf europäischer, nationaler wie auch lokaler Ebene fördern will. Durch die Zusammenarbeit von Personen und Organisationen, die über vielfältige und unterschiedliche Erfahrungen verfügen, entsteht ein fruchtbarer Boden für interdisziplinäre Forschungsarbeiten sowie Vergleichsanalysen. Im Jahre 2004 wird auf Initiative der Fédération des Relais Enfants Parents eine 'Europäischen Konferenz über Kinder inhaftierter Eltern in Strassburg stattfinden, an der sich EUROCHIPS beteiligen wird.

Unsere Botschaft ist klar: das Kind und dessen Interessen stehen im Mittelpunkt der Aktion von EUROCHIPS. Es ist das Recht des Kindes, die Wahrheit über die Inhaftierung seiner Eltern zu erfahren. Und vor allem müssen Kinder in der Lage sein, eine Bindung zu beiden Eltern aufrecht zu erhalten so wie es die UN-Konvention zum Recht des Kindes aus dem Jahr 1989 sowie die Europäische Grundrechtscharta aus dem Jahr 2000 vorsehen.

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